Bürgerservice
Politik
Freizeit & Tourismus
Leben & Wohnen
Unternehmen
| A| A
Startseite > Bürgerservice > Formulare/Gemeinde-Info > Lebenslagen
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit wird in diesem Kapitel nur die Witwenpension/Witwerpension beschrieben. Die Ausführungen gelten jedoch gleichermaßen für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/hinterbliebene eingetragene Partner.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz