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Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.
Krankenversicherungsträger (→ SV)
Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.